Jedoch nicht jede aerztliche Behandlung verlaeuft fehlerfrei. Ein Abfindungsvergleich darf daher vom Patienten nicht voreilig abgeschlossen werden. Generell muss der Patient die Voraussetzungen eines Behandlungsfehlers erlaeutern. Das Schmerzengeld soll die erlittenen Nichtvermoegensschдden des Patienten ausgleichen. Aufklaerungspflicht eines Arztes nur ueber bekannte Operationsrisiken. Der zu fordernde aerztliche Standard richtet sich dabei nach dem Zeitpunkt der Therapie.
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