Unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten? Nutzen Sie IHR RECHT! Lassen Sie Ihr Fahrzeug von einem durch Sie gewählten, unabhängigen Sachverständigen kostenlos besichtigen.
Schaden-Gutachten erstellen Sie hatten einen nicht selbst verschuldeten Unfall? Dann spricht man von einem Haftpflichtschaden. Gemäß § 249 BGB muss der Unfallverursacher dem Geschädigten den entstandenen Gesamtschaden ersetzen. Der Gesamtschaden umfasst in der Regel Sach- und Personenschäden sowie ggf. Vermögensschäden.
Entsprechend deutscher Gesetzgebung ist jeder Besitzer eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abzuschließen, wenn er dieses im öffentlichen Straßenverkehr zulassen möchte. Im Ergebnis muss die Versicherung des Unfallverursachers in die Regulierung des Gesamtschadens eintreten.
Für Sie als Geschädigter bedeutet dies, dass alle für die Schadenabwicklung anfallenden Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
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